Internationales Recruiting

Fachkräfte aus dem Ausland. Planbar, über feste Partner.

Wir arbeiten mit festen Partnern im Ausland zusammen: Sprachschulen, Bildungseinrichtungen und Recruiting-Partnern vor Ort. Sie wählen ausgebildete Fachkräfte aus und bereiten sie sprachlich vor, bevor sie einreisen. So greifen wir auf einen festen Pool zu, statt jedes Mal bei null anzufangen. Für Handwerk, Technik und Bau genauso wie für die Pflege.

250+ potenzielle Bewerberinnen und Bewerber über unsere internationalen Partner
A2 Deutsch vor der Einreise B2 in der Pflege für die volle Anerkennung § 16d Anerkennungspartnerschaft § 81a beschleunigtes Verfahren

Warum über feste Partner

Der Unterschied beginnt vor der Einreise.

Die meisten Hürden im internationalen Recruiting entstehen, weil Sprache, Unterlagen und Erwartungen erst nach der Einreise geklärt werden. Über unsere Partner passiert das vorher.

  • Deutsch vor dem ersten Arbeitstag. Der Kurs läuft im Herkunftsland, begleitet von unserem Partner vor Ort.
  • Planbarer Nachschub. Unsere Partner bilden laufend aus und sprechen Fachkräfte vor Ort an. Dadurch wissen wir früh, wer wann verfügbar ist.
  • Auswahl mit dem GFI. Auch internationale Fachkräfte messen wir an Ihrem Anforderungsprofil.
  • Ein Ansprechpartner. Für Partner, Behörden, Unterlagen und die ersten Wochen im Betrieb.

Der Ablauf

Fünf Schritte bis zum ersten Arbeitstag.

  1. Auswahl beim Partner vor Ort

    Wir lernen jede Fachkraft kennen, per Video und im Austausch mit dem Partner. Abschluss und Motivation prüfen wir, bevor wir sie Ihnen vorschlagen.

  2. Sprache vor der Einreise

    Für die Einreise über die Anerkennungspartnerschaft ist in der Regel Deutsch auf A2 nötig. Welches Niveau danach gebraucht wird, hängt vom Beruf ab: In der Pflege ist es für die volle Anerkennung meist B2.

  3. Visum und Einreise

    Über die Anerkennungspartnerschaft kann die Fachkraft bei Ihnen arbeiten, während die Anerkennung läuft. Im beschleunigten Fachkräfteverfahren gibt es den Termin bei der Auslandsvertretung innerhalb von drei Wochen.

    § 16d · § 81a AufenthG
  4. Anerkennung

    Fehlt für die volle Anerkennung noch etwas, folgt je nach Beruf eine Anpassungsqualifizierung, ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung. Zuständig sind zum Beispiel die Handwerkskammern oder die Landesbehörden für Gesundheitsberufe. Wir behalten Fristen und Unterlagen im Blick.

  5. Ankommen im Betrieb

    Wohnung, Anmeldung, Konto und die ersten Wochen im Team. Wir bleiben dabei, bis die Fachkraft wirklich angekommen ist.

Ihr Teil

Was Sie als Arbeitgeber vorbereiten.

01

Ein konkretes Stellenangebot

Die Grundlage für Visum und Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

02

Die Anerkennungspartnerschaft

Sie und die Fachkraft verpflichten sich, das Anerkennungsverfahren nach der Einreise zu betreiben. Wir bereiten die Vereinbarung mit Ihnen vor.

03

Einarbeitung und Wohnraum

Eine Ansprechperson im Team und Hilfe bei der Wohnungssuche machen den Unterschied, ob jemand bleibt.

Fragen

Internationales Recruiting, kurz beantwortet.

Das hängt vom Herkunftsland, vom Sprachstand und von der Auslandsvertretung ab. Im beschleunigten Fachkräfteverfahren gibt es den Termin bei der Auslandsvertretung innerhalb von drei Wochen. Eine verlässliche Spanne für Ihren Fall nennen wir Ihnen im Gespräch.

Ja, über die Anerkennungspartnerschaft nach § 16d Absatz 3 AufenthG. Voraussetzung ist, dass Sie und die Fachkraft sich verpflichten, das Anerkennungsverfahren nach der Einreise zu betreiben.

Für die Einreise über die Anerkennungspartnerschaft in der Regel A2. Danach bereiten unsere Partner auf das Niveau vor, das der Beruf verlangt. In der Pflege ist das für die volle Anerkennung meist B2.

Wie viele Fachkräfte brauchen Sie?

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